Vilseck ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Einwohner
6540 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92249
Vorwahl
09662
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Axtheid, Axtheid-Berg, Brgerwald, Drechselberg, Ebersbach, Frauenbrunn, Gressenwöhr, Ködritz, Langenbruck, Leinschlag, Lohhof, Neuhammer, Rauschenhof, Reisach, Schöfelhof, Seiboldsricht, Sigl, Triebweg, Vilseck, Weiherhäusl, Wickenricht, Axtheid, Axtheid-Berg, Bürgerwald, Drechselberg, Ebersbach, Frauenbrunn, Gressenwöhr, Ködritz, Langenbruck, Leinschlag, Lohhof, Neuhammer, Rauschenhof, Reisach, Schöfelhof, Seiboldsricht, Sigl, Triebweg, Weiherhäusl
Adressen:
1. Rathaus Vilseck
Hauptstraße 5
92249 Vilseck
2. Ausländerbehörde Schwandorf
Bahnhofstraße 7
92421 Schwandorf
3. Kfz-Zulassungsstelle Amberg-Sulzbach
Poststraße 5
92224 Amberg
Gemeinde Vilseck – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:15
- Dienstag: 07:30 - 16:15
- Mittwoch: 07:30 - 16:15
- Donnerstag: 07:30 - 16:15
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.