Hahnbach ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Hahnbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Einwohner
4971 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92256
Vorwahl
09664
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Adlholz, Drnsricht, Frohnberg, Frohnhof, Hahnbach, Kienlohe, Kötzersricht, Kmmersbuch, Laubhof, Luppersricht, Mlles, Oberschalkenbach, ™lhof, Pickenricht, Schalkenthan, Unterschalkenbach, Adlholz, Dürnsricht, Frohnberg, Frohnhof, Kienlohe, Kötzersricht, Kümmersbuch, Laubhof, Luppersricht, Mülles, Oberschalkenbach, Ölhof, Pickenricht, Schalkenthan, Unterschalkenbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hahnbach, Hauptstraße 1, 92265 Hahnbach
2. Standesamt Hahnbach, Hauptstraße 1, 92265 Hahnbach
3. Ordnungsamt Hahnbach, Hauptstraße 1, 92265 Hahnbach
Gemeinde Hahnbach – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:15
- Dienstag: 07:30 - 16:15
- Mittwoch: 07:30 - 16:15
- Donnerstag: 07:30 - 16:15
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.