Hahnbach ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Hahnbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Einwohner
4971 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92256
Vorwahl
09664
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Adlholz, Drnsricht, Frohnberg, Frohnhof, Hahnbach, Kienlohe, Kötzersricht, Kmmersbuch, Laubhof, Luppersricht, Mlles, Oberschalkenbach, ™lhof, Pickenricht, Schalkenthan, Unterschalkenbach, Adlholz, Dürnsricht, Frohnberg, Frohnhof, Kienlohe, Kötzersricht, Kümmersbuch, Laubhof, Luppersricht, Mülles, Oberschalkenbach, Ölhof, Pickenricht, Schalkenthan, Unterschalkenbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hahnbach, Hauptstraße 1, 92265 Hahnbach
2. Standesamt Hahnbach, Hauptstraße 1, 92265 Hahnbach
3. Ordnungsamt Hahnbach, Hauptstraße 1, 92265 Hahnbach
Gemeinde Hahnbach – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:15
- Dienstag: 07:30 - 16:15
- Mittwoch: 07:30 - 16:15
- Donnerstag: 07:30 - 16:15
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.