Im Gemeindegebiet liegen Boxlund (dän. Die Gemeinde ist Verwaltungssitz des Amtes Viöl. Viöl liegt nah der Arlau auf der Schleswigschen Geest
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
2243 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25884
Vorwahl
04843
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ackebroe, Bohmstedtfeld, Boxlund, Boxlundfeld, Eckstock, Hochviöl, Hochviölberg, Hochviölfeld, Hoxtrup, Kragelund, Lurup, Norstedtfeld, Spinkebüll, Viölfeld
Adressen:
1. Gemeinde Viöl
Hauptstraße 1
25365 Viöl
2. Amtsgericht Itzehoe
Am Schloß 1
25524 Itzehoe
3. Kreisverwaltung Steinburg
Am Schloß 4
25524 Itzehoe
Gemeinde Viöl – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf