Waakirchen ist eine Gemeinde im Westen des oberbayerischen Landkreises Miesbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5873 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83666
Vorwahl
08021
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Anger, Demmelberg, Frauenreit, Georgenried, Haslach, Hauserdörfl, Hörpoint, Kammerloh, Keilsried, Point, Praßberg, Riedern, Sarreit, Urschenthal, Anger, Demmelberg, Frauenreit, Georgenried, Haslach, Hauserdörfl, Hörpoint, Kammerloh, Keilsried, Point, Praßberg, Riedern, Sarreit, Urschenthal
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Waakirchen, Hauptstraße 3, 83666 Waakirchen
2. Bürgeramt Waakirchen, Lindenplatz 1, 83666 Waakirchen
3. Ordnungsamt Waakirchen, Hauptstraße 3, 83666 Waakirchen
Gemeinde Waakirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.