Der Urlaubsort liegt am Südufer des Tegernsees im bayerischen Oberland
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5759 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83700
Vorwahl
08022
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Berg, Brandstatt, Ellmau, Enterbach, Enterrottach, Erlach, Gasse, Gutfeld, Hagrain, Haslau, Kalkofen, Khzagl, Oberach, Pförn, Schärfen, Schorn, Sonnenmoos, Staudach, Sutten, Trinis, Unterwallberg, Wallberg, Weißach, Wolfsgrub, Berg, Brandstatt, Ellmau, Enterbach, Enterrottach, Erlach, Gasse, Gutfeld, Hagrain, Haslau, Kalkofen, Kühzagl, Oberach, Pförn, Schärfen, Schorn
Adressen:
1. Gemeinde Rottach-Egern, Hauptstraße 4, 83700 Rottach-Egern
2. Standesamt Rottach-Egern, Hauptstraße 4, 83700 Rottach-Egern
3. Finanzamt Miesbach, Bahnhofstraße 1, 83714 Miesbach
Gemeinde Rottach-Egern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.