Rottach-Egern (früher Rottach) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Miesbach mit etwa 5600 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5759 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83700
Vorwahl
08022
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Berg, Brandstatt, Ellmau, Enterbach, Enterrottach, Erlach, Gasse, Gutfeld, Hagrain, Haslau, Kalkofen, Khzagl, Oberach, Pförn, Schärfen, Schorn, Sonnenmoos, Staudach, Sutten, Trinis, Unterwallberg, Wallberg, Weißach, Wolfsgrub, Berg, Brandstatt, Ellmau, Enterbach, Enterrottach, Erlach, Gasse, Gutfeld, Hagrain, Haslau, Kalkofen, Kühzagl, Oberach, Pförn, Schärfen, Schorn
Adressen:
1. Gemeinde Rottach-Egern, Hauptstraße 4, 83700 Rottach-Egern
2. Standesamt Rottach-Egern, Hauptstraße 4, 83700 Rottach-Egern
3. Finanzamt Miesbach, Bahnhofstraße 1, 83714 Miesbach
Gemeinde Rottach-Egern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.