Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Rottach-Egern

Rottach-Egern (früher Rottach) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Miesbach mit etwa 5600 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5759 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83700
Vorwahl
08022
Adresse der Gemeinde
Nördliche Hauptstraße 9, 83700 Rottach-Egern
Nördliche Hauptstraße 9, 83700 Rottach-Egern 83700 Bayern DE
Website
Ortsteile
Berg, Brandstatt, Ellmau, Enterbach, Enterrottach, Erlach, Gasse, Gutfeld, Hagrain, Haslau, Kalkofen, Khzagl, Oberach, Pförn, Schärfen, Schorn, Sonnenmoos, Staudach, Sutten, Trinis, Unterwallberg, Wallberg, Weißach, Wolfsgrub, Berg, Brandstatt, Ellmau, Enterbach, Enterrottach, Erlach, Gasse, Gutfeld, Hagrain, Haslau, Kalkofen, Kühzagl, Oberach, Pförn, Schärfen, Schorn
Adressen:
1. Gemeinde Rottach-Egern, Hauptstraße 4, 83700 Rottach-Egern
2. Standesamt Rottach-Egern, Hauptstraße 4, 83700 Rottach-Egern
3. Finanzamt Miesbach, Bahnhofstraße 1, 83714 Miesbach
Gemeinde Rottach-Egern – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 11:30
  • Dienstag: 08:00 - 11:30
  • Mittwoch: 08:00 - 11:30
  • Donnerstag: 08:00 - 11:30 14:00 - 15:30
  • Freitag: 08:00 - 11:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.