Der Heilklimatische Kurort liegt am südlichen Ufer des Tegernsees
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3566 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83708, 83700, 83707
Vorwahlen
08029, 08022
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bayerwald, Brunnbichl, Enterfels, Glashtte, Grneck, Point, Riedlern, Scharling, WildbadKreuth, Bayerwald, Brunnbichl, Enterfels, Glashütte, Grüneck, Point, Riedlern, Scharling, WildbadKreuth
Adressen:
1. Gemeinde Kreuth, Rathausstraße 1, 83708 Kreuth
2. Landratsamt Miesbach, Rosenheimer Str. 2, 83714 Miesbach
3. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Am Gries 1, 83026 Rosenheim
Gemeinde Kreuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.