Wackersberg ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen nahe der Kurstadt Bad Tölz im Isarwinkel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
3603 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83646
Vorwahl
08041
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bach, Bibermhle, Bocksleiten, Burger, Höfen, Hub, Knapp, Lehen, Schnait, Sonnershof, Bach, Bibermühle, Bocksleiten, Burger, Höfen, Hub, Knapp, Lehen, Schnait, Sonnershof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wackersberg
Wackersberg 2
83666 Wackersberg
2. Finanzamt Bad Tölz
Römerschlager Str. 5
83646 Bad Tölz
3. Landratsamt Weilheim-Schongau
Untere Straße 64
82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Wackersberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.