Waldkirchen liegt am Goldenen Steig und ist die größte und jüngste Stadt im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
10.901 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94065
Vorwahlen
08581, 08551, 08582
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Appmannsberg, Atzesberg, Auerbach, Bernhardsberg, Böhmzwiesel, Dorn, Edelmhle, Edwaidl, Ensmannsreut, Erlauzwiesel, Frischeck, Geiermhle, Großwies, Haberlmhle, Hochreut, Höhenberg, Höpplhof, Kanau, Karlsbach, Karlsbachmhle, Khn, Lämmersreut, Manzing, Mayersäge, Mitterleinbach, Oberhöhenstetten, Oberleinbach, Oberndorf, ™dhof, Pfeffermhle, Pilgramsberg, Pollmannsdorf, Raffelsberg, Randlsäge, Ratzing, Reut, Reutmhle, Richardsreut, Rohrwies, Saßbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Waldkirchen
Marktplatz 1
94065 Waldkirchen
2. Landratsamt Passau
Bahnhofstraße 7
94032 Passau
3. Forstamt Waldkirchen
Biberstraße 3
94065 Waldkirchen
Gemeinde Waldkirchen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.