Warburg [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈvaːɐ̯bʊʁk] (niederdeutsch: Warb(e)rich, lateinisch: Warburgum oder Varburgum) ist eine Stadt im Kreis Höxter im Osten des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen. Warburg wurde um 1010 erstmals schriftlich erwähnt; die erste Nennung der Stadt als geschlossene Ortschaft stammt aus dem Jahr 1036. Seit 19. Das Stadtbild ist durch historische Bauten, Stein- und Fachwerkhäuser und die Lage auf einem Bergrücken geprägt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
22.953 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34414
Vorwahlen
05641, 05642
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dalheim, Dösselerfeld, Uhlenburg, Dalheim, Dösselerfeld, Uhlenburg
Adressen:
1. Stadt Warburg, Lange Straße 21, 34414 Warburg
2. Kreis Höxter, Ferdinandstraße 12, 37671 Höxter
3. Finanzamt Höxter, Mühlenstraße 6, 37671 Höxter
Gemeinde Warburg – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet