Weihmichl ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Furth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
2525 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84107
Vorwahlen
08704, 08708
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Ebensland, Edenland, Gabisreuth, Halshorn, Hetzenbach, Kornmhle, Oberndorf, Oberschwendt, Schachten, Straßhäusl, Täublmhle, Unterschwendt, Vorthan, Weihern, Wochesland, Zell, Aich, Ebensland, Edenland, Gabisreuth, Halshorn, Hetzenbach, Kornmühle, Oberndorf, Oberschwendt, Schachten, Straßhäusl, Täublmühle, Unterschwendt, Vorthan, Weihern, Wochesland, Zell
Adressen:
1. Gemeinde Weihmichl, Hauptstraße 1, 84100 Weihmichl
2. Jugendamt Landratsamt Landshut, Wittstraße 15, 84034 Landshut
3. Ordnungsamt Landratsamt Landshut, Wittstraße 15, 84034 Landshut
Gemeinde Weihmichl – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet