Weismain ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels im Norden des Freistaates Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
4748 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96260
Vorwahlen
09575, 09576, 09220, 09504
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Buckendorf, Fesselsdorf, Frankenberg, Geutenreuth, Görau, Herbstmhle, Kaspauer, Kleinziegenfeld, Kordigast, Krassach, Neudorf, Niesten, Schammendorf, Schrepfersmhle, Schwarzmhle, Seubersdorf, Stoffelsmhle, Wohnsig, Wunkendorf, Buckendorf, Fesselsdorf, Frankenberg, Geutenreuth, Görau, Herbstmühle, Kaspauer, Kleinziegenfeld, Kordigast, Krassach, Neudorf, Niesten, Schammendorf, Schrepfersmühle, Schwarzmühle, Seubersdorf, Stoffelsmühle, Wohnsig, Wunkendorf
Adressen:
1. Stadtverwaltung Weismain
Hauptstraße 37
96260 Weismain
2. Gemeindeverwaltung Weismain
Bahnhofstraße 1
96260 Weismain
3. Finanzamt Bamberg
Wörthstraße 20
96047 Bamberg
Gemeinde Weismain – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung