Burgkunstadt ist eine Stadt im Obermainland im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels (Bayern)
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
6449 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96224
Vorwahlen
09572, 09229
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ebneth, Hainweiher, Kaltenreuth, Meuselsberg, Pfaffeggetten, Strössendorf, Weidnitz, Ebneth, Hainweiher, Kaltenreuth, Meuselsberg, Pfaffeggetten, Strössendorf, Weidnitz
Gemeinde Burgkunstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Lerchenbühl, BA 3 West“ in Burgkunstadt zielt auf die Erschließung von 13 Parzellen im Bauabschnitt III ab, um den Bedarf an Wohnbauland zu decken. Das Plangebiet liegt im Südosten der Stadt, ist landwirtschaftlich genutzt und soll mit aufgelockerter Bauweise und grünordnerischen Festsetzungen entwickelt werden.
Zusätzlich plant die Stadt Burgkunstadt den Windpark Burgkunstadt-Küps, für den mehrere Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, um die Errichtung von Windkraftanlagen zu ermöglichen und Planungssicherheit zu gewährleisten.
Die Stadt Burgkunstadt verfolgt auch die organische Siedlungsentwicklung und die Bereitstellung von Wohnraum, um Abwanderung zu vermeiden und die Ressource Boden schützend zu nutzen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.