Burgkunstadt ist eine Stadt im Obermainland im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels (Bayern)
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
6449 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96224
Vorwahlen
09572, 09229
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ebneth, Hainweiher, Kaltenreuth, Meuselsberg, Pfaffeggetten, Strössendorf, Weidnitz, Ebneth, Hainweiher, Kaltenreuth, Meuselsberg, Pfaffeggetten, Strössendorf, Weidnitz
Gemeinde Burgkunstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Lerchenbühl, BA 3 West“ in Burgkunstadt zielt auf die Erschließung von 13 Parzellen im Bauabschnitt III ab, um den Bedarf an Wohnbauland zu decken. Das Plangebiet liegt im Südosten der Stadt, ist landwirtschaftlich genutzt und soll mit aufgelockerter Bauweise und grünordnerischen Festsetzungen entwickelt werden.
Zusätzlich plant die Stadt Burgkunstadt den Windpark Burgkunstadt-Küps, für den mehrere Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, um die Errichtung von Windkraftanlagen zu ermöglichen und Planungssicherheit zu gewährleisten.
Die Stadt Burgkunstadt verfolgt auch die organische Siedlungsentwicklung und die Bereitstellung von Wohnraum, um Abwanderung zu vermeiden und die Ressource Boden schützend zu nutzen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.