Werther ist eine Gemeinde (mit knapp 3300 Einwohnern) und ein Ortsteil (mit 1450 Einwohnern) im Landkreis Nordhausen in Thüringen in Deutschland.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3249 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
99735
Vorwahlen
03631,036332, 036335, 036337
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Arrode, Isingdorf, Rotingdorf, Arrode, Isingdorf, Rotingdorf
Adressen:
1. Stadt Werther (Westf.)
Hauptstraße 46
33824 Werther
2. Ordnungsamt Werther
Hauptstraße 46
33824 Werther
3. Standesamt Werther
Hauptstraße 46
33824 Werther
Gemeinde Werther – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.