Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wiesenaue

Wiesenaue ist eine Gemeinde im Norden des brandenburgischen Landkreises Havelland
Bundesland
Landkreis
Havelland
Einwohner
783 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14662
Vorwahlen
033237, 033235
Adresse der Amtsverwaltung
Marktstraße 22, 14662 Friesack
Marktstraße 22, 14662 Friesack 14662 Brandenburg DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wiesenaue
An der Kirche 1
37176 Wiesenaue

2. Finanzamt Göttingen
Theaterstraße 3
37073 Göttingen

3. Landkreis Göttingen
Bahnhofsallee 1
37081 Göttingen
Gemeinde Wiesenaue – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 11:30
  • Dienstag: 08:30 - 11:30 14:00 - 17:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 08:30 - 11:30
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.