Die Stadt ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Städte mit historischen Stadtkernen“ des Landes Brandenburg. Bezüglich ihrer Bevölkerungszahl gilt sie mit fast 17.000 Einwohnern als Kleinstadt, jedoch bildet ihre Gesamtfläche mit über 268 km² seit dem Jahr 2003 eine der flächengrößten Gemeinden Deutschlands
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Havelland
Einwohner
18.854 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14641
Vorwahlen
03321, 033230 (Börnicke, Tietzow), 033237 (Ribbeck), 033239 (Groß Behnitz, Schwanebeck, Wachow)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Nauen, Pöbbeckenmhle, Pöbbeckenmühle
Adressen:
1. Stadt Nauen, Am Markt 1, 14641 Nauen
2. Landkreis Havelland, Hauptstraße 1, 14641 Nauen
3. Amtsgericht Nauen, Am Amtsgericht 1, 14641 Nauen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Solarpark Nauen-Ost“ tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
- Es gab einen Offenlagebeschluss für den 2. Entwurf des Bebauungsplans, der öffentlich auslegt wurde, einschließlich Begründung, textlichen Festsetzungen, Umweltbericht und Schallgutachten.
- Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans wurde der Bereich „Südliche Erweiterung GE Ost“ wieder aufgenommen, um Entwicklungspotenziale für gewerbliche Bauflächen zu schaffen, einschließlich der Zulässigkeit eines Rechenzentrums.
- Eine öffentliche Auslegung zum Änderungsbereich „Südliche Erweiterung GE Ost“ fand vom 18.10.2021 bis 22.11.2021 statt.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.