Heute leben in der Gemeinde Wilnsdorf 20.512 Einwohner; der Kernort Wilnsdorf ist mit 3.286 Bewohnern das Zentrum. Sie entstand 1969 aufgrund der kommunalen Gebietsreform aus den sieben Gemeinden des Amtes Wilnsdorf und vier Gemeinden des Amtes Netphen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
19.762 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57234
Vorwahlen
02739, 02737, 0271
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wilnsdorf
Rathausplatz 1
57234 Wilnsdorf
2. Bürgeramt Wilnsdorf
Rathausplatz 1
57234 Wilnsdorf
3. Ordnungsamt Wilnsdorf
Rathausplatz 1
57234 Wilnsdorf
Gemeinde Wilnsdorf – Öffnungszeiten
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FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.