Wilnsdorf ist eine Gemeinde im zum Regierungsbezirk Arnsberg gehörenden Kreis Siegen-Wittgenstein im Land Nordrhein-Westfalen. Sie entstand 1969 aufgrund der kommunalen Gebietsreform aus den sieben Gemeinden des Amtes Wilnsdorf und vier Gemeinden des Amtes Netphen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
19.762 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57234
Vorwahlen
02739, 02737, 0271
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wilnsdorf
Rathausplatz 1
57234 Wilnsdorf
2. Bürgeramt Wilnsdorf
Rathausplatz 1
57234 Wilnsdorf
3. Ordnungsamt Wilnsdorf
Rathausplatz 1
57234 Wilnsdorf
Gemeinde Wilnsdorf – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.