Zetel ist eine Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Friesland
Bundesland
Landkreis
Friesland
Einwohner
11.981 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26340
Vorwahlen
04453, 04452
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bohlenberge, Driefel, Dnkirchen, Feldhörn, Kanelstadt, Kronshausen, Osterende, Sdenburg, Spkenhörn, Westerende, Bohlenberge, Driefel, Dünkirchen, Feldhörn, Kanelstadt, KleinSchweinebrück, Kronshausen, Osterende, Südenburg, Süpkenhörn, Westerende
Adressen:
1. Gemeinde Zetel
Am Markt 1
26340 Zetel
2. Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Mühlenstraße 32
26160 Bad Zwischenahn
3. Landkreis Friesland
Am Markt 1
26409 Wittmund
Gemeinde Zetel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.