Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Zingst

Die Halbinsel Zingst liegt am östlichen Ende der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst an der Ostsee. Die amtsfreie Gemeinde Zingst umfasst fast die gesamte Halbinsel sowie die ihr südlich vorgelagerten Inseln Kirr und Barther Oie
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
3147 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18374
Vorwahl
038232
Adresse der Gemeinde
Hanshägerstr. 1, 18374 Zingst
Hanshägerstr. 1, 18374 Zingst 18374 Mecklenburg-Vorpommern DE
Website
Ortsteile
Zingst
Adressen:
1. Gemeinde Zingst
Seestraße 20
18374 Zingst

2. Amt Darß/Fischland
Markt 1
18347 Berg
(Zuständig für Zingst)

3. Kreisverwaltung Vorpommern-Rügen
Friedrichstraße 39
18439 Stralsund
Gemeinde Zingst – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
  • Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
  • Verkehrsflächen und Grünflächen

Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.