Schwanewede ist eine nord-nord-westlich von Bremen gelegene Einheitsgemeinde im Landkreis Osterholz in Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Osterholz
Einwohner
20.408 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28790
Vorwahlen
04209, 0421, 04296
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Brandberg, Brundorf, Eggestedt, GroßerKamp, Hahle, Hamfehr, Heidhof, Hinnebeck, Hinnebeckerfurth, Hnenstein, Karlshorst, Keller, Köhlhorst, Korbeck, Kreienmoor, Kronsmoor, Metjensande, Rechtebe, Reitberg, Rutenhof, Schädelkamp, Schukamp, Schwankenfurth, Siedschelje, Siethlandswehr, Voßberg, Wölpsche, Wurthfleth, Brandberg, Brundorf, Eggestedt, GroßerKamp, Hahle, Hamfehr, Heidhof, Hinnebeck, Hinnebeckerfurth, Hünenstein, Karlshorst, Keller
Adressen:
1. Gemeindebüro Schwanewede
Bahnhofstraße 41
28790 Schwanewede
2. Ordnungsamt Schwanewede
Bahnhofstraße 41
28790 Schwanewede
3. Finanzamt Bremen-Nord
Fährstraße 14
28755 Bremen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.