Worpswede (niederdeutsch Worpsweed) ist eine Gemeinde im Landkreis Osterholz in Niedersachsen, an der Hamme nordöstlich von Bremen, mitten im Teufelsmoor gelegen, und ein staatlich anerkannter Erholungsort
Bundesland
Landkreis
Osterholz
Einwohner
9687 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27726
Vorwahlen
04792, 04794
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bergedorf, NeuHelgoland, Nordwede, Ostendorf, Osterwede, Otterstein, Sdwede, Umbeck, Viehland, Waakhausen, Weyerdeelen, Weyermoor, Wörpedahl, Worpheim, Bergedorf, NeuHelgoland, Nordwede, Ostendorf, Osterwede, Otterstein, Südwede, Umbeck, Viehland, Waakhausen, Weyerdeelen, Weyermoor, Wörpedahl, Worpheim
Adressen:
1. Gemeinde Worpswede, Am Graften 2, 27726 Worpswede
2. Ordnungsamt Worpswede, Am Graften 2, 27726 Worpswede
3. Bauamt Worpswede, Am Graften 2, 27726 Worpswede
Gemeinde Worpswede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.