Der Ort liegt an der 54,4 Meter hohen Erhebung des Weyerberg, der die flache Umgebung überragt
Bundesland
Landkreis
Osterholz
Einwohner
9687 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27726
Vorwahlen
04792, 04794
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bergedorf, NeuHelgoland, Nordwede, Ostendorf, Osterwede, Otterstein, Sdwede, Umbeck, Viehland, Waakhausen, Weyerdeelen, Weyermoor, Wörpedahl, Worpheim, Bergedorf, NeuHelgoland, Nordwede, Ostendorf, Osterwede, Otterstein, Südwede, Umbeck, Viehland, Waakhausen, Weyerdeelen, Weyermoor, Wörpedahl, Worpheim
Adressen:
1. Gemeinde Worpswede, Am Graften 2, 27726 Worpswede
2. Ordnungsamt Worpswede, Am Graften 2, 27726 Worpswede
3. Bauamt Worpswede, Am Graften 2, 27726 Worpswede
Gemeinde Worpswede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.