Von 1938 bis 1972 war Wangen die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises. Die Stadt Wangen im Allgäu im Südosten Baden-Württembergs (Westallgäu) hat gut 27.000 Einwohner und ist nach Ravensburg die zweitgrößte Stadt des Landkreises Ravensburg. Januar 1973 wurde er in den Landkreis Ravensburg eingegliedert und Wangen zur Großen Kreisstadt ernannt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
26.956 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88239
Vorwahlen
07522, 07528, 07506
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Wangen im Allgäu
Rathausplatz 1
88239 Wangen im Allgäu
2. Bürgeramt Wangen im Allgäu
Rathausplatz 1
88239 Wangen im Allgäu
3. Ordnungsamt Wangen im Allgäu
Rathausplatz 1
88239 Wangen im Allgäu
Gemeinde Wangen im Allgäu – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.