Aßlar ( Aussprache?/i) ist eine Stadt nahe Wetzlar im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
13.725 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
35614,35630 (Heinrichsegen)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
06441, 06443, 06440, 06446
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
ImBrühl, Klein-Altenstädten
Gemeinde Aßlar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar hat beberapa Bebauungspläne und Änderungen beschlossen:
- Bebauungsplan Nr. 1.47 "Ehemalige Gärtnerei" in der Kernstadt, um die Errichtung von Wohngebäuden und einem Mischgebiet zu ermöglichen. Die Planung umfasst zwei Geltungsbereiche, einen vorhabenbezogenen für Wohnen und einen für ein Mischgebiet.
- Bebauungsplan Nr. 1.48 "Festplatz Klein-Altenstädten" im Siedlungsbereich Klein-Altenstädten, zur bauleitplanerischen Sicherung einer Fläche für einen Festplatz und Stellplätze.
- 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.33 "Gewerbe- und Mischgebiet Süd-Ost" in der Kernstadt, um den Bereich der Firma Pfeiffer Vacuum planungsrechtlich anzupassen.
- Eine Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf zwei Flächen nordöstlich der Stadt Aßlar.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.