Aßlar ( Aussprache?/i) ist eine Stadt nahe Wetzlar im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Lahn-Dill-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
13.725 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
35614,35630 (Heinrichsegen)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
06441, 06443, 06440, 06446                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
ImBrühl, Klein-Altenstädten                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Aßlar – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 12:00
 
                                - Dienstag: 08:30 - 12:00
 
                                - Mittwoch: 08:30 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 10:00 - 16:00
 
                                - Freitag: 08:30 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                            Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar hat beberapa Bebauungspläne und Änderungen beschlossen:
- Bebauungsplan Nr. 1.47 "Ehemalige Gärtnerei" in der Kernstadt, um die Errichtung von Wohngebäuden und einem Mischgebiet zu ermöglichen. Die Planung umfasst zwei Geltungsbereiche, einen vorhabenbezogenen für Wohnen und einen für ein Mischgebiet.
- Bebauungsplan Nr. 1.48 "Festplatz Klein-Altenstädten" im Siedlungsbereich Klein-Altenstädten, zur bauleitplanerischen Sicherung einer Fläche für einen Festplatz und Stellplätze.
- 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.33 "Gewerbe- und Mischgebiet Süd-Ost" in der Kernstadt, um den Bereich der Firma Pfeiffer Vacuum planungsrechtlich anzupassen.
- Eine Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf zwei Flächen nordöstlich der Stadt Aßlar.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
 - GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
 
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
 
                             
                         
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
 - Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
 - Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
 - Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
 
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
 - Schnellere Realisierung von Projekten
 - Kosteneinsparung für die Gemeinde
 
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.