Die große Flächengemeinde besteht aus dem Hauptort Abtsgmünd sowie den fünf Teilorten Neubronn, Laubach, Untergröningen, Hohenstadt und Pommertsweiler und einigen weiteren Ortschaften und Weilern
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
7456 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73453
Vorwahlen
07366, 07963
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altschmiede, Ausägmühle, Bronnenhäusle, Hangendenbuch, Mittelhohlenbach, Neuschmiede, Oberhohlenbach, Pulvermühle
Gemeinde Abtsgmünd – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.