Neresheim ist eine Stadt im Ostalbkreis im Osten von Baden-Württemberg und staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
7978 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73450, 73441
Vorwahlen
07326, 07362, 07367
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dehlingen, Eichplatte, Gallusmhle, Härtsfeldwerke, Lichshöfe, Sägmhle, Steinmhle, Dehlingen, Eichplatte, Gallusmühle, Härtsfeldwerke, Lichshöfe, Sägmühle, Steinmühle
Adressen:
1. Stadt Neresheim
Hauptstraße 1
73450 Neresheim
2. Ordnungsamt Neresheim
Hauptstraße 1
73450 Neresheim
3. Finanzamt Aalen
Stuttgarter Straße 4
73430 Aalen
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
- Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat den Bebauungsplan „Großkuchener Weg – Nord III“ in Elchingen beschlossen, der 25 Bauplätze auf einem ca. 2,5 ha großen Gebiet vorsieht, mit Erschließungsarbeiten beginnend im September 2024 und geplantem Abschluss im 2. Quartal 2025.
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Neubau von altersgerechtem Wohnraum am nordwestlichen Ortsrand von Dorfmerkingen wurde beschlossen, mit zwei Wohnhäusern und je zwei Wohneinheiten.
- Der Gemeinderat stimmte dem Bebauungsplanverfahren „Riffinger Straße“ in Neresheim-Dorfmerkingen einstimmig zu, einschließlich einer Änderung des Flächennutzungsplans.
- Es gibt Pläne zur Schaffung von Wohnbauflächen in Goldburghausen durch die Gemeinde Riesbürg, zu denen die Stadt Neresheim keine Bedenken hat.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.