Neresheim ist eine Stadt im Ostalbkreis im Osten von Baden-Württemberg und staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
7978 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73450, 73441
Vorwahlen
07326, 07362, 07367
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dehlingen, Eichplatte, Gallusmhle, Härtsfeldwerke, Lichshöfe, Sägmhle, Steinmhle, Dehlingen, Eichplatte, Gallusmühle, Härtsfeldwerke, Lichshöfe, Sägmühle, Steinmühle
Adressen:
1. Stadt Neresheim
Hauptstraße 1
73450 Neresheim
2. Ordnungsamt Neresheim
Hauptstraße 1
73450 Neresheim
3. Finanzamt Aalen
Stuttgarter Straße 4
73430 Aalen
Gemeinde Neresheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat den Bebauungsplan „Großkuchener Weg – Nord III“ in Elchingen beschlossen, der 25 Bauplätze auf einem ca. 2,5 ha großen Gebiet vorsieht, mit Erschließungsarbeiten beginnend im September 2024 und geplantem Abschluss im 2. Quartal 2025.
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Neubau von altersgerechtem Wohnraum am nordwestlichen Ortsrand von Dorfmerkingen wurde beschlossen, mit zwei Wohnhäusern und je zwei Wohneinheiten.
- Der Gemeinderat stimmte dem Bebauungsplanverfahren „Riffinger Straße“ in Neresheim-Dorfmerkingen einstimmig zu, einschließlich einer Änderung des Flächennutzungsplans.
- Es gibt Pläne zur Schaffung von Wohnbauflächen in Goldburghausen durch die Gemeinde Riesbürg, zu denen die Stadt Neresheim keine Bedenken hat.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.