Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Abtswind

Später erhielt Abtswind eine eigene Gerichtsbarkeit und wurde zum Freiflecken. Das Kloster Münsterschwarzach war bis ins 15. Der Ort befindet sich am Fuße des Friedrichsbergs im Westen des Naturparks Steigerwald. Abtswind, welches 783 erstmals urkundlich erwähnt wurde, bestand im frühen Mittelalter aus den beiden Orten Kleinabtswind und Großabtswind. Jahrhundert der Ortsherr
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
842 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97355
Vorwahl
09383
Adresse der Verbandsverwaltung
Balthasar-Neumann-Str.14, 97353 Wiesentheid
Balthasar-Neumann-Str.14, 97353 Wiesentheid 97355 Bayern DE
Website
Ortsteile
Friedrichsberg, Rehweiler, Friedrichsberg, Rehweiler
Gemeinde Abtswind – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Bebauungsplan Abtswind