Ahrensfelde ist eine amtsfreie Gemeinde im äußersten Süden des Landkreises Barnim in Brandenburg, die vom Berliner Ring durchquert wird
Bundesland
Landkreis
Barnim
Einwohner
14.011 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16356
Vorwahlen
030, 03338, 033394
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ahrensburgerredder, BraunerHirsch, Dänenteich, Ahrensburgerredder, BraunerHirsch, Dänenteich
Gemeinde Ahrensfelde – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Ortsteil Eiche in Ahrensfelde wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen am Mühlenberg“ von der Gemeindevertretung beschlossen, um neue Häuser und die langfristige Erhaltung des dortigen Gewerbes zu ermöglichen.
- An der Ahrensfelder Chaussee in Berlin-Lichtenberg wird ein neues Wohngebiet mit etwa 130 Wohneinheiten und ergänzenden Nutzungen in den Erdgeschosszonen entwickelt, einschließlich eines Nahversorgers und gewerblich nutzbarer Flächen.
- An der Lindenberger Straße in Ahrensfelde soll ein neues Wohngebiet entstehen, trotz Bedenken der Bevölkerung; ein Stadtplaner hat Vorschläge erarbeitet, um den dörflichen Charakter zu bewahren.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.