Ahrensfelde ist eine amtsfreie Gemeinde im äußersten Süden des Landkreises Barnim in Brandenburg, die vom Berliner Ring durchquert wird
Bundesland
Landkreis
Barnim
Einwohner
14.011 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16356
Vorwahlen
030, 03338, 033394
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ahrensburgerredder, BraunerHirsch, Dänenteich, Ahrensburgerredder, BraunerHirsch, Dänenteich
Gemeinde Ahrensfelde – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Ortsteil Eiche in Ahrensfelde wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen am Mühlenberg“ von der Gemeindevertretung beschlossen, um neue Häuser und die langfristige Erhaltung des dortigen Gewerbes zu ermöglichen.
- An der Ahrensfelder Chaussee in Berlin-Lichtenberg wird ein neues Wohngebiet mit etwa 130 Wohneinheiten und ergänzenden Nutzungen in den Erdgeschosszonen entwickelt, einschließlich eines Nahversorgers und gewerblich nutzbarer Flächen.
- An der Lindenberger Straße in Ahrensfelde soll ein neues Wohngebiet entstehen, trotz Bedenken der Bevölkerung; ein Stadtplaner hat Vorschläge erarbeitet, um den dörflichen Charakter zu bewahren.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.