Aichwald ist eine Gemeinde im Landkreis Esslingen, zehn Kilometer von der Kreisstadt Esslingen und 20 Kilometer von Stuttgart entfernt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
7595 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73773
Vorwahl
0711
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Aichwald – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Aichwald soll der Bau von mehr als 100 Wohnungen im Neubaugebiet Fuchsbühl im Ortsteil Schanbach beginnen. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für dieses Projekt ist bereits vorhanden. Die Realisierung umfasst 9 Gebäude mit einer gemeinsamen Tiefgarage und einem Quartiershof. Von den geplanten 108 Mietwohnungen sollen 49 im Rahmen des sozialgeförderten Mietwohnungsbaus erstellt werden. Der Baubeginn ist hoffentlich bis Mitte 2025 geplant, nachdem konkrete Gespräche zwischen der BPD Immobilienentwicklung GmbH und einem möglichen Käufer für die 49 Wohnungen laufen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.