Albaching ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1772 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83544
Vorwahl
08076
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aign, Baumgarten, Berg, Bergmeier, Birkmaier, Dieberg, Ebrach, Fischberg, Fuchsthal, Furth, Grasweg, Gröben, Großbrunn, Harraß, Hatzmoos, Kalteneck, Kottersberg, Kurzstett, Leiten, Lohen, Mayrhof, Moos, Oedenau, Pointner, Rappold, Reitmair, Schacha, Scharfeneck, Schönanger, Steinweg, Stetten, Stocka, Tegernbach, Thal, Utzenbichl, Zell, Aign, Baumgarten, Berg, Bergmeier
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.