Eggenfelden ist einwohnerbezogen die größte Stadt sowie das wirtschaftliche Zentrum im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
13.853 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84307
Vorwahl
08721
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Afuswimm, Aign, Altenburg, Anzengrub, Axöd, Axöd-Siedlung, Berg, Bruck, Bruckhäuser, Drittenbrei, Drrwimm, Eder, Edmertsee, Fäustlinger, Falterer, Freiung, Fuchsberg, Fuchsmhle, Fußöd, Gfrt, Giglberg, Gras, Gschwend, Hänghub, Hammersbach, Hartlwimm, Haus, Heckengrub, Hetzenberg, Höll, Holzhäuseln, Holzkeller, Hub, Käufl, Kaspersbach, Kastenberg, Kleingmain, Klohub, Königsöd, Kollersberg
Gemeinde Eggenfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Eggenfelden in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich auf Bebauungspläne in den Gemeinden Schönau und Marklkofen, nicht in Eggenfelden.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.