Eggenfelden ist einwohnerbezogen die größte Stadt sowie das wirtschaftliche Zentrum im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
13.853 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84307
Vorwahl
08721
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Afuswimm, Aign, Altenburg, Anzengrub, Axöd, Axöd-Siedlung, Berg, Bruck, Bruckhäuser, Drittenbrei, Drrwimm, Eder, Edmertsee, Fäustlinger, Falterer, Freiung, Fuchsberg, Fuchsmhle, Fußöd, Gfrt, Giglberg, Gras, Gschwend, Hänghub, Hammersbach, Hartlwimm, Haus, Heckengrub, Hetzenberg, Höll, Holzhäuseln, Holzkeller, Hub, Käufl, Kaspersbach, Kastenberg, Kleingmain, Klohub, Königsöd, Kollersberg
Gemeinde Eggenfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Eggenfelden in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich auf Bebauungspläne in den Gemeinden Schönau und Marklkofen, nicht in Eggenfelden.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.