Eggenfelden ist einwohnerbezogen die größte Stadt sowie das wirtschaftliche Zentrum im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
13.853 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84307
Vorwahl
08721
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Afuswimm, Aign, Altenburg, Anzengrub, Axöd, Axöd-Siedlung, Berg, Bruck, Bruckhäuser, Drittenbrei, Drrwimm, Eder, Edmertsee, Fäustlinger, Falterer, Freiung, Fuchsberg, Fuchsmhle, Fußöd, Gfrt, Giglberg, Gras, Gschwend, Hänghub, Hammersbach, Hartlwimm, Haus, Heckengrub, Hetzenberg, Höll, Holzhäuseln, Holzkeller, Hub, Käufl, Kaspersbach, Kastenberg, Kleingmain, Klohub, Königsöd, Kollersberg
Gemeinde Eggenfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Eggenfelden in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich auf Bebauungspläne in den Gemeinden Schönau und Marklkofen, nicht in Eggenfelden.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.