Eggenfelden ist einwohnerbezogen die größte Stadt sowie das wirtschaftliche Zentrum im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
13.853 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84307
Vorwahl
08721
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Afuswimm, Aign, Altenburg, Anzengrub, Axöd, Axöd-Siedlung, Berg, Bruck, Bruckhäuser, Drittenbrei, Drrwimm, Eder, Edmertsee, Fäustlinger, Falterer, Freiung, Fuchsberg, Fuchsmhle, Fußöd, Gfrt, Giglberg, Gras, Gschwend, Hänghub, Hammersbach, Hartlwimm, Haus, Heckengrub, Hetzenberg, Höll, Holzhäuseln, Holzkeller, Hub, Käufl, Kaspersbach, Kastenberg, Kleingmain, Klohub, Königsöd, Kollersberg
Gemeinde Eggenfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Eggenfelden in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich auf Bebauungspläne in den Gemeinden Schönau und Marklkofen, nicht in Eggenfelden.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.