Albershausen ist eine Gemeinde im Landkreis Göppingen in Baden-Württemberg (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
4438 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73095
Vorwahl
07161
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
™schlenshof, Schafhof, Öschlenshof, Schafhof
Gemeinde Albershausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Albershausen wurdenSeveral recent developments related to Bebauungspläne (development plans) have been reported:
- Das Baugebiet Höfelbett ist fertig gestellt und die ersten Bagger der Häuslebauer rollen schon an.
- Der Gemeinderat hat die Weichen für eine Änderung des Bebauungsplanes "Längerts" gestellt, um das bestehende Gewerbegebiet langfristig weiter zu entwickeln. Nach der Beteiligung durchlaufen, müssen nun die Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes eingeholt werden.
- Ein Bebauungsplan für eine neue Schule wurde beschlossen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.