Albershausen ist eine Gemeinde im Landkreis Göppingen in Baden-Württemberg (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
4438 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73095
Vorwahl
07161
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
™schlenshof, Schafhof, Öschlenshof, Schafhof
Gemeinde Albershausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Albershausen wurdenSeveral recent developments related to Bebauungspläne (development plans) have been reported:
- Das Baugebiet Höfelbett ist fertig gestellt und die ersten Bagger der Häuslebauer rollen schon an.
- Der Gemeinderat hat die Weichen für eine Änderung des Bebauungsplanes "Längerts" gestellt, um das bestehende Gewerbegebiet langfristig weiter zu entwickeln. Nach der Beteiligung durchlaufen, müssen nun die Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes eingeholt werden.
- Ein Bebauungsplan für eine neue Schule wurde beschlossen.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.