Albershausen ist eine Gemeinde im Landkreis Göppingen in Baden-Württemberg (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
4438 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73095
Vorwahl
07161
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
™schlenshof, Schafhof, Öschlenshof, Schafhof
Gemeinde Albershausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Albershausen wurdenSeveral recent developments related to Bebauungspläne (development plans) have been reported:
- Das Baugebiet Höfelbett ist fertig gestellt und die ersten Bagger der Häuslebauer rollen schon an.
- Der Gemeinderat hat die Weichen für eine Änderung des Bebauungsplanes "Längerts" gestellt, um das bestehende Gewerbegebiet langfristig weiter zu entwickeln. Nach der Beteiligung durchlaufen, müssen nun die Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes eingeholt werden.
- Ein Bebauungsplan für eine neue Schule wurde beschlossen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.