Ehningen ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg, die direkt im Südwesten an ihre Kreisstadt Böblingen angrenzt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9222 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71139
Vorwahl
07034
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Sägewerk, Sägewerk
Gemeinde Ehningen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Ehningen hat am 16.01.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Eingemachtes Wäldle“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst, um den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu ermöglichen, da das bestehende Feuerwehrgerätehaus den aktuellen Anforderungen nicht mehr entspricht. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan im Bereich Ehningen „Eingemachtes Wäldle“ geändert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist vom 08.04.2024 bis zum 13.05.2024 geplant.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.