Ehningen ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg, die direkt im Südwesten an ihre Kreisstadt Böblingen angrenzt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9222 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71139
Vorwahl
07034
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Sägewerk, Sägewerk
Gemeinde Ehningen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Ehningen hat am 16.01.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Eingemachtes Wäldle“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst, um den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu ermöglichen, da das bestehende Feuerwehrgerätehaus den aktuellen Anforderungen nicht mehr entspricht. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan im Bereich Ehningen „Eingemachtes Wäldle“ geändert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist vom 08.04.2024 bis zum 13.05.2024 geplant.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.