Rheinbach ist eine Stadt im Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen und besitzt den Sonderstatus „Mittlere kreisangehörige Stadt“
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
26.831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53359
Vorwahlen
02226, 02225, 02255
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rheinbach
Hauptstraße 1
53359 Rheinbach
2. Bürgeramt Rheinbach
Hauptstraße 1
53359 Rheinbach
3. Ordnungsamt Rheinbach
Hauptstraße 1
53359 Rheinbach
Gemeinde Rheinbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für das Pallottiner Areal in Rheinbach ermöglicht die Belegung von Flachdächern mit Photovoltaik und verzichtet auf die einseitige Förderung des PKW-Verkehrs. Stattdessen werden Fahrradstraßen, Fuß- und Radwege sowie Mischverkehrsflächen priorisiert, um autofreie Quartiere zu schaffen und das neue Wohnviertel mit der Innenstadt zu vernetzen.
- Die Erschließung des Pallottiner Areals ist im Jahr 2022 abgeschlossen, neue Kanäle und Versorgungsmedien wie Strom, Wasser und Glasfaserkabel sind verlegt. Die Hochbauarbeiten für die ersten vier Mehrfamilienhäuser sollen Anfang April starten, und die ersten Bewohner sollen 2025 einziehen.
- Die Stadt Rheinbach entwickelt in Zusammenarbeit mit externen Partnern einen Verkehrsentwicklungsplan, um eine umfassende Verkehrs- und Mobilitätsstrategie zu erstellen, die auf nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität abzielt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.