Allersberg ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Roth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
8417 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90584
Vorwahl
09176
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Allersberg, Altenfelden, Birkach, Brunnau, Ebenried, Eichelburg, Fäßleinsberg, Finstermhle, Fischhof, Guggenmhle, Harrlach, Heubhl, Polsdorf, Wagnersmhle, Zwiefelhof, Altenfelden, Birkach, Brunnau, Ebenried, Eichelburg, Fäßleinsberg, Finstermühle, Fischhof, Guggenmühle, Harrlach, Heubühl, Polsdorf, Wagnersmühle, Zwiefelhof
Gemeinde Allersberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Marktgemeinde Allersberg plant weiterhin die Entwicklung von zwei großen Gewerbegebieten östlich des Ortsteils Altenfelden, umfassend eine Fläche von 30 Hektar. Hier sind die neuesten Entwicklungen:
- Es gibt fortgesetzte Kritik von Seiten der Grünen und anderen Interessengruppen wegen des hohen Flächenverbrauchs, der Versiegelung von fruchtbaren Böden und der potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung, insbesondere hinsichtlich Verkehr, Lärm und CO2-Emissionen.
- Die Regierung von Mittelfranken und das Landratsamt Roth haben Bedenken hinsichtlich der Raumordnung und der Verkehrsinfrastruktur geäußert. Es wurde festgestellt, dass der Verkehr auf den umliegenden Straßen massiv zunehmen und die Kreuzungen überlasten würde, was einen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur erfordert.
- Im April 2022 beschloss der Marktrat, dass die Gemeinde die Kosten für den Straßenausbau übernehmen wird, falls der Landkreis dies nicht tut.
- Es gibt Pläne für den Ausbau des bestehenden Kreisverkehrs, den Umbau von Kreuzungen in Kreisverkehre und den Bau von Bypässen für die Autobahnauffahrten, um die Verkehrsprobleme zu lösen.
- Die Gemeindeverwaltung plant trotz widersprüchlicher Beschlüsse und landschaftsplanerischer Bedenken weiterhin Bebauungen, wie den Rewe-Markt mit Bäckerei und Café.
- Es ist zu erwarten, dass im Herbst 2024 das Baurecht für die Logistikgebiete, einschließlich eines geplanten Amazon-Standorts, erteilt wird.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.