Altenberge (plattdeutsch Ollenbiärg) ist eine Gemeinde im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.371 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48341
Vorwahl
02505
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Entrup, Hansell, Hohenhorst, Kmper, Waltrup, Westenfeld, Entrup, Hansell, Hohenhorst, Kümper, Waltrup, Westenfeld
Gemeinde Altenberge – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Altenberge ist derzeit das Neubaugebiet „Bahnhofshügel Teil II“ in Planung und Umsetzung. Die Erschließungsarbeiten des 1. Bauabschnitts begannen im Frühjahr 2024, und die Fertigstellung der umfangreichen Erschließungsarbeiten ist für Mitte 2025 vorgesehen. Die Vergabe der kommunalen Baugrundstücke soll voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 starten. Das Wohngebiet umfasst 12,5 ha und bietet Kauf- und Erbbaugrundstücke für Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.