Altenberge (plattdeutsch Ollenbiärg) ist eine Gemeinde im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.371 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48341
Vorwahl
02505
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Entrup, Hansell, Hohenhorst, Kmper, Waltrup, Westenfeld, Entrup, Hansell, Hohenhorst, Kümper, Waltrup, Westenfeld
Gemeinde Altenberge – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Altenberge ist derzeit das Neubaugebiet „Bahnhofshügel Teil II“ in Planung und Umsetzung. Die Erschließungsarbeiten des 1. Bauabschnitts begannen im Frühjahr 2024, und die Fertigstellung der umfangreichen Erschließungsarbeiten ist für Mitte 2025 vorgesehen. Die Vergabe der kommunalen Baugrundstücke soll voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 starten. Das Wohngebiet umfasst 12,5 ha und bietet Kauf- und Erbbaugrundstücke für Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung