Altenberge (plattdeutsch Ollenbiärg) ist eine Gemeinde im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.371 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48341
Vorwahl
02505
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Entrup, Hansell, Hohenhorst, Kmper, Waltrup, Westenfeld, Entrup, Hansell, Hohenhorst, Kümper, Waltrup, Westenfeld
Gemeinde Altenberge – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Altenberge ist derzeit das Neubaugebiet „Bahnhofshügel Teil II“ in Planung und Umsetzung. Die Erschließungsarbeiten des 1. Bauabschnitts begannen im Frühjahr 2024, und die Fertigstellung der umfangreichen Erschließungsarbeiten ist für Mitte 2025 vorgesehen. Die Vergabe der kommunalen Baugrundstücke soll voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 starten. Das Wohngebiet umfasst 12,5 ha und bietet Kauf- und Erbbaugrundstücke für Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.