Altenberge (plattdeutsch Ollenbiärg) ist eine Gemeinde im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.371 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48341
Vorwahl
02505
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Entrup, Hansell, Hohenhorst, Kmper, Waltrup, Westenfeld, Entrup, Hansell, Hohenhorst, Kümper, Waltrup, Westenfeld
Gemeinde Altenberge – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Altenberge ist derzeit das Neubaugebiet „Bahnhofshügel Teil II“ in Planung und Umsetzung. Die Erschließungsarbeiten des 1. Bauabschnitts begannen im Frühjahr 2024, und die Fertigstellung der umfangreichen Erschließungsarbeiten ist für Mitte 2025 vorgesehen. Die Vergabe der kommunalen Baugrundstücke soll voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 starten. Das Wohngebiet umfasst 12,5 ha und bietet Kauf- und Erbbaugrundstücke für Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.