Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ammersbek

Ammersbek ist eine Gemeinde am Nordostrand von Hamburg im Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein und gehört zur Metropolregion Hamburg.
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
9905 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
22949
Vorwahlen
040, 04102, 04532
Adresse der Gemeinde
Am Gutshof 3, 22949 Ammersbek
Am Gutshof 3, 22949 Ammersbek 22949 Schleswig-Holstein DE
Website
Gemeinde Ammersbek – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ammersbek führt derzeitSeveral Bebauungsplanverfahren durch. Ein aktuelles Verfahren betrifft die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 und die 14. Änderung des Flächennutzungsplans, die im Mai und Juni 2023 öffentlich ausgelegt wurden. Zudem arbeitet die Gemeinde an einem städtebaulichen Rahmenplan für den Ortsteil Bünningstedt/Steenhoop, der bis 2036 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 15% der bestehenden Wohneinheiten vorsieht.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Bebauungsplan Ammersbek