Ammersbek ist eine Gemeinde am Nordostrand von Hamburg im Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein und gehört zur Metropolregion Hamburg.
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
9905 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
22949
Vorwahlen
040, 04102, 04532
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Ammersbek – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ammersbek führt derzeitSeveral Bebauungsplanverfahren durch. Ein aktuelles Verfahren betrifft die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 und die 14. Änderung des Flächennutzungsplans, die im Mai und Juni 2023 öffentlich ausgelegt wurden. Zudem arbeitet die Gemeinde an einem städtebaulichen Rahmenplan für den Ortsteil Bünningstedt/Steenhoop, der bis 2036 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 15% der bestehenden Wohneinheiten vorsieht.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.