Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Arnstein

Januar 2010 entstanden ist
Bundesland
Landkreis
Mansfeld-Südharz
Einwohner
6695 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
06456
Vorwahlen
03473, 03476, 034742, 034781, 034785
Adresse der Stadtverwaltung
Eislebener Chaussee 2, 06456 ArnsteinOrtsteil Quenstedt
Eislebener Chaussee 2, 06456 ArnsteinOrtsteil Quenstedt 06333 Bayern DE
Website
Ortsteile
Drrhof, Ebenroth, Faustenbach, Heugrumbach, Marbach, Reuchelheim, Ruppertzaint, Dürrhof, Ebenroth, Faustenbach, Heugrumbach, Marbach, Reuchelheim, Ruppertzaint
Gemeinde Arnstein – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:
Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Sichersdorfer Berg in Arnstein werden Ende 2024 abgeschlossen sein, ermöglicht somit eine Bebauung ab 2025. Grundstückskaufverträge können ab Dezember 2024 abgeschlossen werden.

Zudem gibt es Änderungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Windpark Quenstedt“, für den der Stadtrat der Stadt Arnstein den Planentwurf und den Vorhaben- und Erschließungsplan in der Gemarkung Quenstedt im Mai 2024 beschlossen hat. Die Öffentlichkeit kann bis zu einem bestimmten Datum Bedenken und Anregungen zum Planentwurf abgeben.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Bebauungsplan Arnstein