Arnstein ( Aussprache?/i) ist der Name einer kreisangehörigen Stadt im Landkreis Mansfeld-Südharz (Sachsen-Anhalt), die zum 1
Bundesland
Landkreis
Mansfeld-Südharz
Einwohner
6695 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
06456
Vorwahlen
03473, 03476, 034742, 034781, 034785
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Drrhof, Ebenroth, Faustenbach, Heugrumbach, Marbach, Reuchelheim, Ruppertzaint, Dürrhof, Ebenroth, Faustenbach, Heugrumbach, Marbach, Reuchelheim, Ruppertzaint
Gemeinde Arnstein – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Sichersdorfer Berg in Arnstein werden Ende 2024 abgeschlossen sein, ermöglicht somit eine Bebauung ab 2025. Grundstückskaufverträge können ab Dezember 2024 abgeschlossen werden.
Zudem gibt es Änderungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Windpark Quenstedt“, für den der Stadtrat der Stadt Arnstein den Planentwurf und den Vorhaben- und Erschließungsplan in der Gemarkung Quenstedt im Mai 2024 beschlossen hat. Die Öffentlichkeit kann bis zu einem bestimmten Datum Bedenken und Anregungen zum Planentwurf abgeben.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.