Wiesentheid ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Kitzingen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
4870 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97353
Vorwahlen
09325, 09383
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Feuerbach, Fuchsenmhle, Reupelsdorf, Untersambach, Feuerbach, Fuchsenmühle, Reupelsdorf, Untersambach, UntersambacherMühle
Adressen:
1. Gemeinde Wiesentheid
Hauptstraße 1
97357 Wiesentheid
2. Landratsamt Kitzingen
Bahnhofstraße 1
97318 Kitzingen
3. Staatsanwaltschaft Würzburg
Am Galgenberg 10
97074 Würzburg
Gemeinde Wiesentheid – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.