Da in den Auer Gemeindefluren der Hopfenbau seit Jahrhunderten eine bedeutende Stellung einnimmt und speziell der Auer Hopfen in Deutschland und darüber hinaus sich einen Weltruf erworben hat, wird häufig die Ortsbezeichnung von Au noch mit der Bezeichnung das Herz im Hopfengau ergänzt.
Damit soll die zentrale Bedeutung des Marktes Au innerhalb der Hallertau herausgehoben werden
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6269 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84072
Vorwahl
08752
Adresse derMarktverwaltung
Website
Gemeinde Au in der Hallertau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein Rechtsstreit über ein Quellenrecht aus 1925 blockiert den Verkauf von Grundstücken in einem neu ausgewiesenen Baugebiet, da die juristische Auseinandersetzung noch nicht beendet ist.
- Die Marktgemeinde Au plant die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer ehemaligen Kiesgrube bei Trillhof, was Teil der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 120 ist. Der Plan umfasst umweltschutzrechtliche Maßnahmen und die Ausweisung von Ausgleichsflächen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.