Mainburg ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Kelheim.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
15.165 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84048
Vorwahl
08751
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Auhof, Beslmhle, Brandmhle, Dirschengrub, Gschwellberg, Gschwellhof, Haid, Holzmannshausen, Köglmhle, Massenhausen, Meilenhausen, ™chslhof, Ried, Steinbach, Straßhof, Wambach, Weihmhle, Auhof, Beslmühle, Brandmühle, Dirschengrub, Gschwellberg, Gschwellhof, Haid, Holzmannshausen, Köglmühle, Massenhausen, Meilenhausen, Öchslhof, Ried, Steinbach, Straßhof, Wambach, Weihmühle
Adressen:
1. Stadt Mainburg, Hauptstraße 1, 84048 Mainburg
2. Landratsamt Dingolfing-Landau, Ludwigstraße 1, 84130 Dingolfing
3. Finanzamt Landshut, Wörthstraße 4, 84034 Landshut
Gemeinde Mainburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Mainburg sollen an zwei Stellen die Bebauungspläne geändert werden, um höheres Bauen zu ermöglichen: im Bereich der Marktler Straße und der Bonifaz-Huber-Straße. Der Bauausschuss hat bereits vorberatend beschlossen, die nächsten Schritte einzuleiten, und die Angelegenheiten an den Stadtrat weitergegeben, der in seiner nächsten Sitzung eine finale Entscheidung treffen wird.
Zudem wurden in der Vergangenheit mehrere Bebauungs- und Grünordnungspläne für verschiedene Gebiete in Mainburg genehmigt oder geändert, wie zum Beispiel für die Gebiete "GE/MI Köglmühle", "Am Kindergarten Nord", "Meilenhofen Süd" und "Steigäcker Nord".
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet