Bad Aibling (bairisch Oabling) ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Rosenheim mit Moorheilbädern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
19.164 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83043
Vorwahl
08061
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Adlfurt, Ellmosen, Harthausen, Heimathsberg, Holzhausen, Markfeld, Mietraching, Mitterham, Oberadlfurt, Pullach, Thalacker, Thrham, Unterheufeld, Westerham, Willing, Willingerau, Wilpasing, Zell, Adlfurt, Ellmosen, Harthausen, Heimathsberg, Holzhausen, Markfeld, Mietraching, Mitterham, Oberadlfurt, Pullach, Thalacker, Thürham, Unterheufeld, Westerham, Willing, Willingerau, Wilpasing, Zell
Gemeinde Bad Aibling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Bad Aibling in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen beziehen sich allgemein auf die Verfahren und Vorschriften für die Erstellung und Änderung von Bebauungsplänen gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB), ohne spezifische lokale Ereignisse oder Entwicklungen in Bad Aibling zu erwähnen.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.