Bad Aibling (bairisch Oabling) ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Rosenheim mit Moorheilbädern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
19.164 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83043
Vorwahl
08061
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Adlfurt, Ellmosen, Harthausen, Heimathsberg, Holzhausen, Markfeld, Mietraching, Mitterham, Oberadlfurt, Pullach, Thalacker, Thrham, Unterheufeld, Westerham, Willing, Willingerau, Wilpasing, Zell, Adlfurt, Ellmosen, Harthausen, Heimathsberg, Holzhausen, Markfeld, Mietraching, Mitterham, Oberadlfurt, Pullach, Thalacker, Thürham, Unterheufeld, Westerham, Willing, Willingerau, Wilpasing, Zell
Gemeinde Bad Aibling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Bad Aibling in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen beziehen sich allgemein auf die Verfahren und Vorschriften für die Erstellung und Änderung von Bebauungsplänen gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB), ohne spezifische lokale Ereignisse oder Entwicklungen in Bad Aibling zu erwähnen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.