Kolbermoor ist eine Stadt im bayerischen Alpenvorland im oberbayerischen Landkreis Rosenheim. Dank der günstigen Verkehrsanbindung und der Wasserkraft des Flusses Mangfall entstand 1863 die Baumwollspinnerei Kolbermoor, die ihren Betrieb 1993 einstellte
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
18.662 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83059
Vorwahlen
08031, 08061
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aiblingerau, Grubholz, Lohholz, Mitterhart, Oberhart, Schlarbhofen, Schwaig, Aiblingerau, Grubholz, Lohholz, Mitterhart, Oberhart, Schlarbhofen, Schwaig
Adressen:
1. Stadt Kolbermoor, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor
2. Landratsamt Rosenheim, Salzstraße 21, 83022 Rosenheim
3. Finanzamt Rosenheim, Bismarckstraße 8, 83022 Rosenheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- 2021, Bebauungsplan Nr. 92 Zentrum West, Stadt Kolbermoor
- 2021, Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 Südlich der Staatsstraße, Bereich Fl. Nr. 1524, Stadt Kolbermoor
- 2020, 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Südlich des Anger, Bereich Fl. Nr. 2694/6 und 2694/11, Stadt Kolbermoor
- 2020, 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 Östlich der Mitterharter Straße, Bereich Fl. Nrn. 1418/4, 1418/5, 1419/4, 1419/8, Stadt Kolbermoor
- 2020, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Fabrikweg Nord, Bereich Fl. Nrn. 557/2 und 557/9, Stadt Kolbermoor
- 2020, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 Am Graben West, Bereich Fl. Nr. 711/31, Stadt Kolbermoor
- 2019, Erneute Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3b Gottfried-Keller-Straße, im Bereich Fl. Nr. 676/3, Stadt Kolbermoor
- 2018, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2c Alte und neue Siedlung-Dismas-Rehais-Str., im Bereich der Fl. Nr. 749/3, Stadt Kolbermoor
- 2017, Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 Rechts der Mangfall-GE an der Zugspitzstraße, im Bereich Fl. Nr. 1327/4, Stadt Kolbermoor
- 2017, Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 Pullacher-Au, im Bereich der Fl. Nr. 1042/1, Stadt Kolbermoor
- 2017, Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Pullach-Kern, im Bereich der Fl. Nr. 1099/T, Stadt Kolbermoor
- 2016, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71 Untere Mangfallstr., Stadt Kolbermoor
- 2016, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71 Untere Mangfallstraße in 6 Teilbereichen, Stadt Kolbermoor
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.