Bad Berleburg, früher Berleburg, ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Siegen-Wittgenstein
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Siegen-Wittgenstein                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
18.709 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
57319                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
02751, 02750, 02755, 02758, 02759                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Hemschlar, Laibach, Rinthe, Struthbach, Winterbach, Hemschlar, Laibach, Rinthe, Struthbach, Winterbach                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Bad Berleburg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 07:30 - 16:00
 
                                - Dienstag: 07:30 - 16:00
 
                                - Mittwoch: 07:30 - 15:30
 
                                - Donnerstag: 07:30 - 16:00
 
                                - Freitag: 07:30 - 15:30
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                            Die Stadt Bad Berleburg wehrt sich gegen den befürchteten Wildwuchs bei Windkraftanlagen. Der Stadtrat hat eine Resolution an den Kanzler und seinen Vize Habeck gesendet, um sicherzustellen, dass Land und Kommunen auch künftig beim Bau von Wind- und Freiflächensolaranlagen ein Wort mitreden können. Dies ist eine Reaktion auf Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Münster und die geplante Novellierung des Bundesbaugesetzes, die großzügige Privilegien für Windkraft-Investoren vorsehen. Die Stadt fordert, dass die Privilegien für Windkraftanlagen außerhalb der geeigneten Zonen entfallen sollten.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
 - Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
 - Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
 - Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
 - Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
 
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
 
                             
                         
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
 - Mischgebiete
 - Gewerbegebiete
 - Industriegebiete
 - Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
 
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
 - Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
 - Verhindert störende Nutzungskonflikte
 - Steuert die städtebauliche Entwicklung