Bad Berleburg, früher Berleburg, ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Siegen-Wittgenstein
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
18.709 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57319
Vorwahlen
02751, 02750, 02755, 02758, 02759
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hemschlar, Laibach, Rinthe, Struthbach, Winterbach, Hemschlar, Laibach, Rinthe, Struthbach, Winterbach
Gemeinde Bad Berleburg – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Berleburg wehrt sich gegen den befürchteten Wildwuchs bei Windkraftanlagen. Der Stadtrat hat eine Resolution an den Kanzler und seinen Vize Habeck gesendet, um sicherzustellen, dass Land und Kommunen auch künftig beim Bau von Wind- und Freiflächensolaranlagen ein Wort mitreden können. Dies ist eine Reaktion auf Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Münster und die geplante Novellierung des Bundesbaugesetzes, die großzügige Privilegien für Windkraft-Investoren vorsehen. Die Stadt fordert, dass die Privilegien für Windkraftanlagen außerhalb der geeigneten Zonen entfallen sollten.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.