Ende Juli 2015 wurde die Anerkennung der Prädikate Kneipp-Heilbad und Luftkurort vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit sofortiger Wirkung widerrufen, nachdem der Stadtrat entschieden hatte, in diesem Bereich kein Geld mehr zu investieren. August 2002
Bundesland
Landkreis
Heidekreis
Einwohner
12.209 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29683
Vorwahlen
05162, 05163
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Fallingbostel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bad Fallingbostel gibt es keine aktuellen Nachrichten zu neuen Bebauungsplänen. Es gibt jedoch Fortschreibungen bestehender Rahmenpläne wie those für die Neustrukturierung der Quartiere Weinberg und Wiethop, die aufgrund veränderter interner und externer Rahmenbedingungen notwendig wurden.
Zudem wurde eine Checkliste für die Berücksichtigung des Klimawandels in der Bauleitplanung einstimmig beschlossen, die für künftige Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren gilt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.