April 1883 Kissingen) ist eine Große Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken und liegt im Tal der Fränkischen Saale am südlichen Rand der Vorrhön. Bad Kissingen besitzt das wohl größte Ensemble historischer Kurbauten, die um den Kurgarten, insbesondere unter Ludwig I., im bayerischen Klassizismus errichtet wurden. Der Kurort ist bayerisches Staatsbad, ältester Gradierstandort Europas und hat den ältesten Golfplatz Bayerns (1911)
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
22.619 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97688
Vorwahlen
0971, 09736
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenburgerhaus, Altenburgerhaus
Gemeinde Bad Kissingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Aufstellung des Bebauungsplans „Henneberg Grundschule“ in Garitz, mit gleichzeitiger 21. Änderung des Flächennutzungsplans, öffentliche Auslegung vom 12. August 2024 bis 13. September 2024.
- Städtebauliche Neuordnung für das ehemalige Gelände der Gärtnerei Zaak an der Oskar-von-Miller-Straße, Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter“ und 22. Änderung des Flächennutzungsplans, öffentliche Auslegung vom 12. August 2024 bis 13. September 2024.
- Änderung des Bebauungsplans für das Sondergebiet Kurgebiet, insbesondere die 6. Änderung für den Bereich Cup Vitalis und Kurhausstraße 17.
- Änderung des Bebauungsplans für das Sportgelände Reiterswiesen und Grünordnungsplan.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.