Bad Liebenzell ist eine Bäder- und Kurstadt im nördlichen Schwarzwald
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9712 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75378
Vorwahlen
07052, 07084
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kleinwildbad, Kleinwildbad
Gemeinde Bad Liebenzell – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Liebenzell hat in den Jahren 2016 und 2023 den Bebauungsplan für die Flächen der Teilverlagerung der Firma Häberle neu aufgestellt. Der Bebauungsplan wurde im Juli 2023 geändert, um die Flächen in den Talwiesen als Sondergebiet für Lagerflächen baurechtlich zu sichern. Dies ermöglicht eine produktive und langfristige Nutzung dieser Fläche.
Die Firma Häberle hat Bauanträge und weitere Genehmigungen eingereicht, um die Teilverlagerung umzusetzen, die umfangreichen Verfahren stehen kurz vor dem Abschluss. Die Stadt Bad Liebenzell hat alle Grundstücke in den Jahren 2019/20 zurückgekauft, um der Firma Häberle entsprechende Flächen für die Verlagerung anbieten zu können.
Die Gesamtverlagerung der Firma Häberle hängt von der Änderung des Bebauungsplans für die Flächen zwischen dem Polarion und der Einfahrt zu den Talwiesen ab, da diese Flächen derzeit nur für Sportzwecke genutzt werden dürfen. Die Stadt und der Gemeinderat müssen diese Änderungen vornehmen, um die Grundlage für eine Gesamtverlagerung zu schaffen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.