Das an der namensgebenden Lippequelle entstandene Lippspringe wurde im Jahre 780 erstmals erwähnt. Der heilklimatische Kurort Bad Lippspringe ist eine kreisangehörige Stadt im Nordosten des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen und liegt am Rande des Teutoburger Waldes im Naturpark Teutoburger Wald / Eggegebirge
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.424 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33175
Vorwahl
05252
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmFlughafen, Dsternsiek, Dumberg, Heimat, Kleehof, Maierwerke, Redingerhof, Senne, AmFlughafen, Düsternsiek, Dumberg, Heimat, Kleehof, Maierwerke, Redingerhof, Senne
Gemeinde Bad Lippspringe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 52 a, 1. Änderung "Lindenstraße" in Bad Lippspringe befindet sich derzeit im öffentlichen Beteiligungsverfahren, mit einer öffentlichen Auslegung vom 21. November 2024 bis 23. Dezember 2024.
Zudem ist der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Lippspringe kontinuierlich aktualisiert und angepasst, um den sich ändernden Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden, einschließlich der Steuerung von Windenergieanlagen in ausgewiesenen Konzentrationszonen.
Es gibt keine aktuellen Nachrichten zu spezifischen Neuentwicklungen im Bebauungsplan des Auguste-Viktoria-Stifts seit 2019.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.