Das an der namensgebenden Lippequelle entstandene Lippspringe wurde im Jahre 780 erstmals erwähnt. Das etwa 16.000 Einwohner zählende ostwestfälische Heilbad gehört dem Kreis Paderborn an und liegt etwa acht Kilometer nordöstlich von Paderborn
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.424 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33175
Vorwahl
05252
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmFlughafen, Dsternsiek, Dumberg, Heimat, Kleehof, Maierwerke, Redingerhof, Senne, AmFlughafen, Düsternsiek, Dumberg, Heimat, Kleehof, Maierwerke, Redingerhof, Senne
Gemeinde Bad Lippspringe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 52 a, 1. Änderung "Lindenstraße" in Bad Lippspringe befindet sich derzeit im öffentlichen Beteiligungsverfahren, mit einer öffentlichen Auslegung vom 21. November 2024 bis 23. Dezember 2024.
Zudem ist der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Lippspringe kontinuierlich aktualisiert und angepasst, um den sich ändernden Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden, einschließlich der Steuerung von Windenergieanlagen in ausgewiesenen Konzentrationszonen.
Es gibt keine aktuellen Nachrichten zu spezifischen Neuentwicklungen im Bebauungsplan des Auguste-Viktoria-Stifts seit 2019.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.