Borchen ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Paderborn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.533 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33178
Vorwahlen
05251, 05292, 05293
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Borchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtplanungsausschuss in Borchen selbst hat keine spezifischen neuesten Nachrichten zu Bebauungsplänen veröffentlicht, aber hier sind einige aktuelle Entwicklungen:
- Es gibt mehrere laufende Bauleitplanverfahren in Borchen, wie z.B. die 55. Änderung des Flächennutzungsplans in Kirchborchen und der Bebauungsplan Nr. 62 „Über’m Kösterberg“ in Kirchborchen.
- Weitere Änderungen und Neuaufstellungen von Bebauungsplänen, wie der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Limberg II“ in Kirchborchen und der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 „Unterm Hessenberg“ in Nordborchen, sind im Gange.
- Die Gemeinde Borchen beteiligt die Öffentlichkeit bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen durch frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.