Bad Nauheim ist eine Kurstadt und nach Bad Vilbel mit 32.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im hessischen Wetteraukreis in Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
32.777 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61231
Vorwahl
06032
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Gickelsburg, Hasselhecke, Johannisberg, Tannenhof, Gickelsburg, Hasselhecke, Johannisberg, Tannenhof
Gemeinde Bad Nauheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Bad Nauheim betreffen vor allem zwei Projekte:
- Das neue Wohnquartier am südlichen Stadtrand, das seit 2018 in Kraft ist und sich in der Umsetzung befindet, mit einem Bebauungsplan, der am 03.01.2018 in Kraft getreten ist. Hier wird ein Wohngebiet mit Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau entwickelt, mit einem Schwerpunkt auf landschaftlich sensibler Planung und hochwertiger Architektur.
- Die Planungen für den Neubau eines Eissportstadions, bei dem die Stadtplanung bereits einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan empfiehlt. Dieses Projekt umfasst eine Machbarkeitsstudie, Standortanalyse und städtebauliche Entwürfe, mit dem Ziel, den Eissport in Bad Nauheim langfristig zu sichern und das Projekt bis zum Ende der Legislaturperiode 2021 voranzutreiben.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.