Bad Nauheim ist eine Kurstadt und nach Bad Vilbel mit 32.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im hessischen Wetteraukreis in Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
32.777 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61231
Vorwahl
06032
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Gickelsburg, Hasselhecke, Johannisberg, Tannenhof, Gickelsburg, Hasselhecke, Johannisberg, Tannenhof
Gemeinde Bad Nauheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Bad Nauheim betreffen vor allem zwei Projekte:
- Das neue Wohnquartier am südlichen Stadtrand, das seit 2018 in Kraft ist und sich in der Umsetzung befindet, mit einem Bebauungsplan, der am 03.01.2018 in Kraft getreten ist. Hier wird ein Wohngebiet mit Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau entwickelt, mit einem Schwerpunkt auf landschaftlich sensibler Planung und hochwertiger Architektur.
- Die Planungen für den Neubau eines Eissportstadions, bei dem die Stadtplanung bereits einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan empfiehlt. Dieses Projekt umfasst eine Machbarkeitsstudie, Standortanalyse und städtebauliche Entwürfe, mit dem Ziel, den Eissport in Bad Nauheim langfristig zu sichern und das Projekt bis zum Ende der Legislaturperiode 2021 voranzutreiben.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.