Bad Nauheim ist eine Kurstadt und nach Bad Vilbel mit 32.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im hessischen Wetteraukreis in Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
32.777 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61231
Vorwahl
06032
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Gickelsburg, Hasselhecke, Johannisberg, Tannenhof, Gickelsburg, Hasselhecke, Johannisberg, Tannenhof
Gemeinde Bad Nauheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Bad Nauheim betreffen vor allem zwei Projekte:
- Das neue Wohnquartier am südlichen Stadtrand, das seit 2018 in Kraft ist und sich in der Umsetzung befindet, mit einem Bebauungsplan, der am 03.01.2018 in Kraft getreten ist. Hier wird ein Wohngebiet mit Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau entwickelt, mit einem Schwerpunkt auf landschaftlich sensibler Planung und hochwertiger Architektur.
- Die Planungen für den Neubau eines Eissportstadions, bei dem die Stadtplanung bereits einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan empfiehlt. Dieses Projekt umfasst eine Machbarkeitsstudie, Standortanalyse und städtebauliche Entwürfe, mit dem Ziel, den Eissport in Bad Nauheim langfristig zu sichern und das Projekt bis zum Ende der Legislaturperiode 2021 voranzutreiben.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.