Bad Nenndorf ist eine Stadt im Osten des Landkreises Schaumburg und westlich von Hannover in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Schaumburg
Einwohner
11.189 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31542
Vorwahl
05723
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Nenndorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In der Samtgemeinde Nenndorf, speziell in der Gemeinde Hohnhorst, wird der Bebauungsplan Nr. 19 „An der Aue“ umgesetzt, der den Bau eines neuen Feuerwehrstandorts in Ohndorf vorsieht. Dieser Standort ist Teil eines größeren Projekts, das vier neue Feuerwehrstandorte in der Samtgemeinde Nenndorf enthält. Der Planbereich liegt nördlich der Straße „Am Sportplatz“ und umfasst eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche von 7.756 m2. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Nenndorf angepasst, um die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für den Feuerwehrstandort zu ermöglichen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.